Teilnahmebedingungen
Über FIRST STEPS
FIRST STEPS – Der Deutsche Nachwuchspreis wird jährlich an herausragende Abschlussfilme von Student:innen der Filmschulen in den deutschsprachigen Ländern verliehen. Der Preis soll dazu beitragen, der Branche das hohe kreative Potenzial des Nachwuchses zu präsentieren und den Absolvent:innen die ersten Schritte in den Beruf zu erleichtern. Im Umfeld der Preisverleihung bietet FIRST STEPS den Nominierten ein thematisch wechselndes Rahmenprogramm, bei dem die Begegnung und Vernetzung mit ausgewählten Branchengästen im Vordergrund steht.
Preise und Wettbewerbskategorien
Die FIRST STEPS Awards in Höhe von 132.000 Euro werden von vier Jurys in zehn Kategorien für Nominierungen und Auszeichnungen vergeben:
- Abendfüllender Spielfilm (dotiert mit 20.000 Euro)
- Mittellanger Spielfilm bis 60 Minuten (12.000 Euro)
- Kurzfilm bis 30 Minuten (10.000 Euro)
- Dokumentarfilm (15.000 Euro)
- Short Steps bis 7 Minuten (5.000 Euro)
- NO FEAR Award für Produktionsabsolvent:innen (7.000 Euro)
- Michael-Ballhaus-Preis für Kameraabsolvent:innen (7.000 Euro)
- FIRST STEPS Drehbuchpreis für Abschluss-Drehbücher (7.000 Euro)
- Götz-George-Nachwuchspreis für junge Schauspielerinnen und Schauspieler aus den eingereichten Spielfilmen (10.000 Euro)
- Big Audience Award (7.000 Euro)
In jeder Kategorie werden drei Nominierungen ausgesprochen, die jeweils mit 1.000 Euro dotiert sind. In der Kategorie Dokumentarfilm werden fünf Nominierungen ausgesprochen, von denen zwei explizit für kürze dokumentarische Formate bis 30 Minuten vorbehalten sind.
In allen Kategorien der FIRST STEPS Awards werden grundsätzlich Arbeiten ausgezeichnet, die durch starke persönliche Handschrift, den Umgang mit Emotionen, außergewöhnliche handwerkliche Fähigkeiten, eine innovative Filmsprache und die Behandlung von Gegenwartsthemen herausragen. Absolvent:innen und Filmschulen sollen in ihrem Bemühen um kreative Vielfalt ausdrücklich bestärkt werden.
Die Preisgelder gehen ohne Auflagen an die von der Jury bestimmten Empfänger:innen: In der Regel sind dies die Regisseur:innen der ausgezeichneten Filme in den Kategorien Short Steps, Kurzfilm, Mittellanger Spielfilm, Abendfüllender Spielfilm, Dokumentarfilm und Big Audience Award. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Filmemachen auf kreativem Teamwork beruht, kann die Jury neben dem oder der Regisseur·in auch eine andere herausragende Einzelleistung auszeichnen (z.B. Schnitt, Musik, Tongestaltung, Ausstattung etc.), sofern es sich ebenfalls um die Arbeit von Absolvent:innen handelt. Für den NO FEAR Award geht das Preisgeld an den oder die Produzent:in, für den Michael-Ballhaus-Preis an den oder die Bildgestalter:in, für den Götz-George-Nachwuchspreis an den oder die Schauspieler:in und für den Drehbuchpreis an den oder die Autor:in.
Die Deutsche Filmakademie bietet den Preisträger:innen eine dreijährige kostenfreie Junior-Mitgliedschaft an. Damit können sie u.a. an internen und externen Veranstaltungen teilnehmen, sie erhalten eine Einladung zum Deutschen Filmpreis und beteiligen sich an der Wahl dessen Preisträger:innen. Eine reguläre Mitgliedschaft kann sich anschließen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind bisher noch nicht für den FIRST STEPS Award nominierte Absolvent:innen von Filmschulen und ähnlichen Ausbildungsstätten in den deutschsprachigen Ländern. Eine erneute Teilnahme am Nominiertenprogramm ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen dürfen Absolvent:innen statt ihrer formellen Abschlussarbeit einen im gleichen Zeitraum entstandenen anderen Film einreichen. Über solche Ausnahmefälle entscheidet die Leitung von FIRST STEPS.
Der Wettbewerb richtet sich explizit an Abschlussfilme. Debutfilme, die nach einem filmspezifischen Studium entstanden sind, können nicht zugelassen werden. Sollten mehrere Arbeiten für den Abschluss in Frage kommen, muss eine Abschlussarbeit für den Wettbewerb ausgewählt werden. Es ist nur eine Teilnahme mit einem Projekt möglich.
Nach Rücksprache können Erstlingswerke vorgeschlagen werden, deren Regisseur:innen keinen filmspezifischen Studiengang besucht haben – diese Filme werden dann in Ausnahmefällen als so genannte „Freie Einreichungen“ zugelassen.
Die eingereichte Arbeit muss nach dem 05. April 2023 fertig gestellt worden sein, d.h. die Arbeit ist erstmals nach diesem Termin öffentlich präsentiert worden (Uraufführung) oder hatte noch keine öffentliche Präsentation. Akzeptiert werden alle Genres, Formate und Längen. Nicht deutschsprachige Filme benötigen für die Einreichung deutsche Untertitel.
Preisträger:innen des Deutschen Filmpreises für den besten Film, die beste Regie, die beste Kamera oder das beste Drehbuch können am Wettbewerb um die FIRST STEPS Awards nicht teilnehmen.
Anmeldung und Fristen
Die Abschlussarbeiten können ab 12. Februar 2024 auf www.firststeps.de eingereicht werden. Anmeldeschluss ist der 18. April 2024. Sollte der Film bis dahin nicht fertig sein, dann setze Dich bitte mit uns in Verbindung, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.
Short Steps
Die Kategorie „Short Steps“ zeichnet junge Talente aus, die sich innovativen und unterhaltsamen Formaten widmen. Gesucht werden filmische Formate, die mit ihrer kreativen Idee oder ihrem originellen Storytelling überzeugen. In die Auswahl einbezogen werden fiktionale wie dokumentarische Abschlussarbeiten mit einer Länge von maximal sieben Minuten. Dazu zählen vor allem Animationen, Social und Commercial Spots, Webformate sowie Musikvideos.
Big Audience Award
Der „Big Audience Award“ zeichnet junge Talente aus, die sich explizit populären, unterhaltsamen Formaten widmen. Gesucht werden filmische Arbeiten, die für das große Publikum erzählen. In die Auswahl einbezogen werden fiktionale Formate mit einer Mindestlänge von 30 Minuten sowie Pilotfolgen von Serienprojekten mit einer Mindestlänge von 22,5 Minuten.
NO FEAR Award für Produktionsabsolvent·innen
Für den NO FEAR Award können Spiel- und Dokumentarfilme aller Längen eingereicht werden, mit denen ein Produktionsabschluss gemacht wurde. Einzureichen sind neben dem Anmeldeformular und einem downloadbaren Sichtungslink des Abschlussfilms zusätzlich:
1) Finanzierungsplan (mit Angaben über Förderungen, Koproduzent·innen, Sponsoringleistungen) und Schlusskostenstand
2) Erfahrungsbericht (max. 4 Seiten), der folgende Fragen beantwortet:
- Warum haben Sie sich entschieden, diesen Film zu machen?
- Was war die größte Herausforderung?
- Für welche kreativen Entscheidungen von Stoffentwicklung bis Fertigstellung zeichnen Sie als Produzent:in verantwortlich?
- Wie haben Sie den Zusammenhalt innerhalb des Teams gestärkt?
- Wer hat das Team ausgewählt?
- Welche Probleme haben sich während der Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion etc. ergeben, und wie sind Sie damit umgegangen?
- Wie waren die Produktionsbedingungen (Drehzeit, Drehorte, Teamzusammensetzung)?
- Für welches Publikum ist der Film bestimmt und wie soll dieses Publikum angesprochen werden?
Bitte schicken Sie diese Unterlagen digital als PDF per Mail an einreichung@firststeps.de
Michael-Ballhaus-Preis für Kameraabsolvent·innen
Für den Michael-Ballhaus-Kamerapreis können Spiel- und Dokumentarfilme aller Längen eingereicht werden, mit denen ein Kameraabschluss gemacht wurde. Neben dem Anmeldeformular und einem downloadbaren Sichtungslink des Abschlussfilms bitten wir Sie außerdem um einen Bericht (max. 1 Seite), der folgende Fragen beantwortet:
- Wie haben Sie das ästhetische Konzept Ihres Films entwickelt? Benennen Sie zusätzlich Einflüsse bzw. (Kunst-/Film-) Referenzen, die für Ihre Arbeit ausschlaggebend waren.
- Was erschien Ihnen als technische, inhaltliche und/oder ästhetische Herausforderung bei diesem Film?
- Was ist Ihnen in dieser Arbeit besonders gut gelungen und was nicht? Beziehen Sie sich dabei auf jeweils eine Szene oder Einstellung.
- Welche Motivation bringen Sie mit, Ihre künstlerische Tätigkeit als Kameraperson auszuführen?
Bitte schicken Sie diese Unterlagen digital als PDF per Mail an einreichung@firststeps.de
FIRST STEPS Drehbuchpreis
Für den Wettbewerb können unverfilmte oder verfilmte Drehbücher aller Genres, Formate und Längen eingereicht werden, mit denen seit 31. Januar 2023 ein Drehbuch- bzw. Filmstudium abgeschlossen wurde. Ob das Drehbuch bereits verfilmt wurde, ist für den Wettbewerb nicht relevant. Regisseur:innen, die das Drehbuch zu ihrem Abschlussfilm verfasst haben, können entweder ihren Film oder ihr Drehbuch einreichen. Das Drehbuch muss in einer deutschen Fassung eingereicht werden.
Bitte schicken Sie die aktuellste Fassung des Drehbuchs (sowie im Fall eines Serienprojekts zusätzlich die Serienbibel) digital als PDF per Mail an einreichung@firststeps.de
Götz-George-Nachwuchspreis für Schauspieler:innen
Für den Wettbewerb qualifizieren sich ausschließlich Darsteller:innen, die in den eingereichten Filmen der Kategorien Kurz- und Animationsfilm, Mittellanger Spielfilm sowie Abendfüllender Spielfilm mitwirken. Nominiert werden können ausschließlich Schauspieler:innen, die nicht älter als 35 Jahre sind und deren langfristiger Wohnsitz in einem deutschsprachigen Land ist. Eine Einreichung für den Götz-George-Nachwuchspreis ist nicht notwendig, über die Auswahl entscheidet die Spielfilmjury.
Jurys und Nominierungen
Über die Nominierung und Vergabe der Preise entscheiden vier unabhängige Fachjurys (Spielfilm, Dokumentarfilm, Drehbuch, Short Steps), die drei (bzw. für den Dokumentarfilm fünf) Arbeiten in jeder Kategorie nominieren. Für die Sonderpreise (Michael-Ballhaus-Preis, NO FEAR Award) entscheiden die jeweiligen Juryexpert:innen (Kamera, Produktion) übergreifend für den Spiel- und Dokumentarfilmbereich über die Nominierungen.
Die Nominierungen sind mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Das Nominierungsgeld geht an die jeweils von der Jury bestimmten Empfänger:innen und wird im Fall einer Mehrfachnominierung untereinander aufgeteilt. Alle nominierten Filmemacher:innen werden zu einem besonderen Rahmenprogramm rund um die Preisverleihung eingeladen.
Preisverleihung und Filmvorführungen
Der Termin zur diesjährigen Verleihung der FIRST STEPS Awards wird in Kürze bekanntgegeben.
Als Medienevent fördert sie den effektiven Austausch zwischen jungen Filmschaffenden und Wirtschaft. Eine Auswahl der nominierten Filme wird im Umfeld der Preisverleihung unter Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber:innen öffentlich vorgeführt.
Rechte
Die Einreicherin oder der Einreicher ist selbst für die Klärung der erforderlichen Rechte zur Nutzung der eingereichte Arbeit im Rahmen der FIRST STEPS Preisverleihung verantwortlich. Die jeweilige einreichende Person erklärt, dass sie die Arbeit bei FIRST STEPS einreichen darf und dass die Nutzung im Rahmen der Preisverleihung nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Namens-, Markenrechte) verstößt.
Die Preisträger:innen verpflichten sich, in ihren Veröffentlichungen auf die Auszeichnung mit dem FIRST STEPS Award hinzuweisen.
Ausnahmeregelung
Nach Rücksprache mit den Jurys hat die Leitung von FIRST STEPS das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln und Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.