Über FIRST STEPS

Die FIRST STEPS Awards werden jährlich an herausragende Abschlussfilme von Student:innen der Filmschulen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Südtirol verliehen. Der Preis soll dazu beitragen, der Branche das hohe kreative Potenzial des Nachwuchses zu präsentieren und den Absolvent:innen die ersten Schritte in den Beruf zu erleichtern. Im Umfeld der Preisverleihung bietet FIRST STEPS den Nominierten ein thematisch wechselndes Rahmenprogramm, bei dem die Begegnung und Vernetzung mit ausgewählten Branchengäst:innen im Vordergrund steht.

Preise und Wettbewerbskategorien

Die FIRST STEPS Awards in Höhe von 132.000 Euro werden von unabhängigen Jurys in zehn Kategorien für Nominierungen und Auszeichnungen vergeben:

  1. Abendfüllender Spielfilm (dotiert mit 20.000 Euro)
  2. Mittellanger Spielfilm (12.000 Euro)
  3. Kurzfilm (10.000 Euro)
  4. Dokumentarfilm (15.000 Euro)
  5. Short Steps (5.000 Euro)
  6. NO FEAR Bernd Eichinger Award für Produktionsabsolvent:innen (7.000 Euro)
  7. Michael-Ballhaus-Preis für Kameraabsolvent:innen (7.000 Euro)
  8. FIRST STEPS Drehbuchpreis für Abschluss-Drehbücher (7.000 Euro)
  9. Götz-George-Nachwuchspreis für junge Schauspieler:innen aus den eingereichten Spielfilmen (10.000 Euro)
  10. Big Audience Award (7.000 Euro)

Die Nominierungen sind jeweils mit 1.000 Euro dotiert.
Pro Kategorie werden jeweils drei Nominierungen ausgesprochen, mit Ausnahme in der Kategorie Dokumentarfilm. Hier werden fünf Nominierungen ausgesprochen, von denen zwei explizit für kurze dokumentarische Formate bis 30 Minuten vorbehalten sind.

In allen Kategorien der FIRST STEPS Awards werden grundsätzlich Arbeiten ausgezeichnet, die durch starke persönliche Handschrift, den Umgang mit Emotionen, außergewöhnliche handwerkliche Fähigkeiten, eine innovative Filmsprache und die Behandlung von Gegenwartsthemen herausragen. Absolvent:innen und Filmschulen sollen in ihrem Bemühen um kreative Vielfalt ausdrücklich bestärkt werden.

Die Preisgelder gehen ohne Auflagen an die von der Jury bestimmten Empfänger:innen: In der Regel sind dies die Regisseur:innen der ausgezeichneten Filme in den Kategorien Short Steps, Kurzfilm, Mittellanger Spielfilm, Abendfüllender Spielfilm, Dokumentarfilm und Big Audience Award. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Filmemachen auf kreativem Teamwork beruht, kann die Jury neben dem oder der Regisseur:in auch eine andere herausragende Einzelleistung auszeichnen (z.B. Schnitt, Musik, Tongestaltung, Szenenbild etc.), sofern es sich ebenfalls um die Arbeit von Absolvent:innen handelt.
Für den NO FEAR Bernd Eichinger Award geht das Preisgeld an den oder die Produzent:in, für den Michael-Ballhaus-Preis an den oder die Bildgestalter:in, für den Götz-George-Nachwuchspreis an den oder die Schauspieler:in und für den Drehbuchpreis an den oder die Autor:in.

Die Deutsche Filmakademie bietet den Preisträger:innen eine dreijährige kostenfreie Junior-Mitgliedschaft an. Damit können sie u.a. an internen und externen Veranstaltungen teilnehmen, sie erhalten eine Einladung zum Deutschen Filmpreis und beteiligen sich an der Wahl dessen Preisträger:innen. Eine reguläre Mitgliedschaft kann sich anschließen.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind bisher noch nicht für den FIRST STEPS Award nominierte Absolvent:innen von Filmschulen und ähnlichen Ausbildungsstätten in Deutschland, Österreich, der Schweiz, sowie Südtirol. Eine erneute Teilnahme am Nominiertenprogramm ist nicht vorgesehen. 
Der Wettbewerb richtet sich explizit an Abschlussfilme. In Ausnahmefällen dürfen Absolvent:innen statt ihrer formellen Abschlussarbeit einen im gleichen Zeitraum entstandenen anderen Film einreichen. Über solche Ausnahmefälle entscheidet die Leitung von FIRST STEPS.
Debutfilme, die nach einem filmspezifischen Studium entstanden sind, können nicht zugelassen werden. Sollten mehrere Arbeiten für den Abschluss in Frage kommen, muss eine Abschlussarbeit für den Wettbewerb ausgewählt werden. Gleiches gilt, wenn eine Person für den Abschlussfilm mehrere Gewerke des Films abgedeckt hat (z.B. Regie und Produktion). Die Teilnahme ist nur mit einem Projekt und nur in einem Gewerk pro Person möglich. Nach Zulassung zum Wettbewerb ist eine Wiederholung der Einreichung in den Folgejahren nicht mehr möglich.

Nach Rücksprache können Erstlingswerke vorgeschlagen werden, deren Regisseur:innen keinen filmspezifischen Studiengang besucht haben – diese Filme werden dann in Ausnahmefällen als sogenannte „Freie Einreichungen“ zugelassen. Eine zugelassene „freie Einreichung“ gilt hier als Äquivalent eines Abschlusses und ist somit ebenfalls nur einmalig möglich.

Die eingereichte Arbeit muss nach dem 18. April 2024 fertig gestellt worden sein, d.h. die Arbeit ist erstmals nach diesem Termin öffentlich präsentiert worden (Uraufführung) oder hatte noch keine öffentliche Präsentation. Akzeptiert werden alle Genres, Formate und Längen. Nicht deutschsprachige Filme benötigen für die Einreichung deutsche Untertitel.

Preisträger:innen des Deutschen Filmpreises für den besten Film, die beste Regie, die beste Kamera oder das beste Drehbuch können am Wettbewerb um die FIRST STEPS Awards nicht teilnehmen.

Anmeldung und Fristen

Die Filme und alle nötigen Dokumente in gut lesebarer Form (Arial, 11pt, einfacher Zeilenabstand – oder vergleichbar) können ab 17. Februar 2025 auf www.firststeps.de eingereicht werden.
Anmeldeschluss ist der 19. März 2025. Sollte der Film bis dahin nicht fertig sein, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Kurzfilm, Mittellanger Spielfilm, Abendfüllender Spielfilm

In die Auswahl einbezogen werden fiktionale Formate aller Genres, mit den Längen:
Kurzfilm: 7 bis 30 Minuten
Mittellanger Spielfilm: 30 bis 60 Minuten
Abendfüllender Spielfilm: ab 60 Minuten
Einzureichen ist, neben der vollständigen Online-Anmeldung und einem downloadbaren Sichtungslink des Abschlussfilms, zusätzlich ein Bericht (ca. 0,5 Seiten), der die Zielsetzung des Films in Bezug auf Auswertung und Zielgruppe beschreibt.

Dokumentarfilm

In die Auswahl einbezogen werden dokumentarische Formate aller Längen.
Einzureichen ist, neben der vollständigen Online-Anmeldung und einem downloadbaren Sichtungslink des Abschlussfilms, zusätzlich ein Bericht (ca. 0,5 Seiten), der die Zielsetzung des Films in Bezug auf Auswertung und Zielgruppe beschreibt.

Short Steps

Die Kategorie „Short Steps“ zeichnet junge Talente aus, die sich innovativen und unterhaltsamen Formaten widmen. Gesucht werden filmische Formate, die mit ihrer kreativen Idee oder ihrem originellen Storytelling überzeugen. In die Auswahl einbezogen werden fiktionale sowie dokumentarische Abschlussarbeiten mit einer Länge von maximal 7 Minuten. Dazu zählen vor allem Animationen, Social und Commercial Spots, Webformate sowie Musikvideos.

Big Audience Award

Der „Big Audience Award“ zeichnet junge Talente aus, die sich explizit populären, unterhaltsamen Formaten widmen. Gesucht werden filmische Arbeiten, die für das große Publikum erzählen. In die Auswahl einbezogen werden fiktionale Formate mit einer Mindestlänge von 30 Minuten sowie Pilotfolgen von Serienprojekten mit einer Mindestlänge von 10 Minuten. Auch Drehbücher können ausgezeichnet werden. Eine Einreichung für den Big Audience Award ist nicht notwendig, über die Auswahl entscheidet die Jury.

NO FEAR Bernd Eichinger Award für Produktionsabsolvent:innen

Für den NO FEAR Bernd Eichinger Award können Spiel- und Dokumentarfilme aller Längen eingereicht werden, mit denen ein Produktionsabschluss gemacht wurde. Einzureichen sind, neben der vollständigen Online-Anmeldung und einem downloadbaren Sichtungslink des Abschlussfilms, zusätzlich folgende Unterlagen:

1) Finanzierungsplan (mit Angaben über Förderungen, Koproduzent:innen, Sponsorenleistungen)
2) Schlusskostenstand
3) Produktionsbericht – Ein höchstens 4-seitiger Erfahrungsbericht (gut lesbar formatiert) der Produzent:in, der u.a. folgende Fragen beantwortet:

  • Warum haben Sie sich entschieden, diesen Film zu machen?
  • Was war die größte Herausforderung?
  • Für welche kreativen Entscheidungen, von Stoffentwicklung bis Fertigstellung, sind Sie als Produzent:in bei diesem Projekt verantwortlich?
  • Wie haben Sie den Zusammenhalt innerhalb des Teams gestärkt?
  • Wer hat das Team ausgewählt?
  • Welche Probleme haben sich während der Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion etc. ergeben, und wie sind Sie damit umgegangen?
  • Wie waren die Produktionsbedingungen (Drehzeit, Drehorte, Teamzusammensetzung)?
  • Für welches Publikum ist der Film bestimmt und wie soll dieses Publikum angesprochen werden?

Michael-Ballhaus-Preis für Kameraabsolvent:innen

Für den Michael-Ballhaus-Kamerapreis können Spiel- und Dokumentarfilme aller Längen eingereicht werden, mit denen ein Studienabschluss im Gewerk Bildgestaltung gemacht wurde. Einzureichen ist, neben der vollständigen Online-Anmeldung und einem downloadbaren Sichtungslink des Abschlussfilms, ein Bericht (max. 1 Seite), der folgende Fragen beantwortet:

  • Wie haben Sie das ästhetische Konzept Ihres Films entwickelt? Benennen Sie zusätzlich Einflüsse bzw. (Kunst-/Film-) Referenzen, die für Ihre Arbeit ausschlaggebend waren.
  • Was erschien Ihnen als technische, inhaltliche und/oder ästhetische Herausforderung bei diesem Film?
  • Was ist Ihnen in dieser Arbeit besonders gut gelungen und was nicht? Beziehen Sie sich dabei auf jeweils eine Szene oder Einstellung.

FIRST STEPS Drehbuchpreis

Für den Wettbewerb können unverfilmte oder verfilmte Drehbücher aller Genres, Formate und Längen eingereicht werden, mit denen seit 18. April 2024 ein Drehbuch- bzw. Filmstudium abgeschlossen wurde. Einzureichen ist, neben der vollständigen Online-Anmeldung und dem Drehbuch, zusätzlich ein Bericht (ca. 0,5 Seiten), der die Zielsetzung des Films in Bezug auf Auswertung und Zielgruppe beschreibt.
Regisseur:innen, die das Drehbuch zu ihrem Abschlussfilm verfasst haben, können entweder ihren Film oder ihr Drehbuch einreichen. Das Drehbuch muss in einer deutschen Fassung eingereicht werden.

Götz-George-Nachwuchspreis für Schauspieler:innen

Für den Wettbewerb qualifizieren sich ausschließlich Darsteller:innen, die in den eingereichten Filmen der Kategorien Kurzfilm, Mittellanger Spielfilm sowie Abendfüllender Spielfilm mitwirken. Nominiert werden können ausschließlich Schauspieler:innen, die nicht älter als 35 Jahre sind und deren langfristiger Wohnsitz in der DACH-Region ist. Eine Einreichung für den Götz-George-Nachwuchspreis ist nicht notwendig, über die Auswahl entscheidet die Spielfilmjury.

Jurys und Nominierungen

Über die Nominierung und Vergabe der Preise entscheiden fünf unabhängige Fachjurys: Spielfilm, Dokumentarfilm, Drehbuch, Short Steps, Big Audience.
Für die Sonderpreise Michael-Ballhaus-Preis und NO FEAR Bernd Eichinger Award entscheiden die jeweiligen Juryexpert:innen (Kamera, Produktion) juryübergreifend für den Spiel- und Dokumentarfilmbereich über die Nominierungen.

Das Nominierungsgeld geht an die jeweils von der Jury bestimmten Empfänger:innen und wird im Fall einer Mehrfachnominierung untereinander aufgeteilt. Alle nominierten Filmemacher:innen werden zu einem besonderen Rahmenprogramm rund um die Preisverleihung eingeladen.

Preisverleihung und Filmvorführungen

Der Termin zur diesjährigen Verleihung der FIRST STEPS Awards wird in Kürze bekanntgegeben.

Als Medienevent fördert sie den effektiven Austausch zwischen jungen Filmschaffenden und Wirtschaft. Eine Auswahl der nominierten Filme wird im Umfeld der Preisverleihung unter Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber:innen öffentlich vorgeführt.

Rechte

Die Einreicher:innen sind selbst für die Klärung der erforderlichen Rechte zur Nutzung der eingereichten Arbeit im Rahmen des FIRST STEPS Nominiertenprogramms verantwortlich. Die jeweilige einreichende Person erklärt, dass sie die Arbeit bei FIRST STEPS einreichen darf und dass die Nutzung im Rahmen von FIRST STEPS nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Namens-, Markenrechte) verstößt.

Die Preisträger:innen verpflichten sich, in ihren Veröffentlichungen auf die Auszeichnung mit dem FIRST STEPS Award hinzuweisen.

Ausnahmeregelung

Nach Rücksprache mit den Jurys hat die Leitung von FIRST STEPS das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln und Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.

Datenschutzhinweise zur Teilnahme

Datenschutzhinweis gem. Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Anbei informieren wir Sie gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortliche und Ansprechpartner
Wir sind für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und damit auch die erste Anlaufstelle, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Anliegen wenden können:

Deutsche Filmakademie Produktion GmbH
Köthener Straße 44
10963 Berlin
Telefon:                     030 257 587 90
E-Mail:                       info@firststeps.de

Darüber hinaus können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:
Christian Scholtz
WS Datenschutz GmbH
Dircksenstraße 51
10178 Berlin
Telefon:         030 88 72 07 88
E-Mail:          deutsche-filmakademie@ws-datenschutz.de

1. Auswahlverfahren und Nominierung
1.1 Zweck und Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Filmeinreichung zum FIRST STEPS Award ausschließlich für die Durchführung des Auswahlverfahrens sowie für die Archivierung und für die Dokumentation. Im Falle einer Nominierung beim FIRST STEPS Award, verwenden wir Ihre Daten zusätzlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Nominierung und der Preisverleihung.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens und zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit im Falle einer Nominierung, erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO und ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Archivierung und Dokumentation erfolgt dabei gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO auf Grund unseres berechtigten Interesses.

1.2 Datenkategorien
Wir verarbeiten folgende Kategorien von Daten:

  • Name, Vorname
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdatum
  • Biografie
  • Filmografie
  • Gewerk
  • Portraitfoto

1.3 Datenherkunft
Diese Daten werden uns von Ihnen im Rahmen der Filmeinreichung bzw. im Rahmen der Nominierung zum FIRST STEPS Award übermittelt.

1.4 Empfänger
Ihre Daten werden wir ausschließlich zum Zweck der Archivierung, der Dokumentation, der Durchführung des Auswahlverfahrens und im Falle einer Nominierung, zusätzlich zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Vorbereitung der Preisverleihung im Rahmen des FIRST STEPS Awards verarbeiten und gegebenenfalls an folgende Kategorien von Empfängern übermitteln:

Allgemein
Die Datenkategorien Name, Vorname, Biografie, Filmografie, Gewerk, Geburtsdatum Portraitfoto und Kontaktdaten werden an folgende Empfänger übermittelt:

  • Hosting Dienstleister

Im Rahmen des Auswahlverfahrens
Die Datenkategorien Name, Vorname, Biografie, Filmografie, Gewerk, Geburtsdatum und Portraitfoto werden an folgende Empfänger übermittelt:

  • Jurymitglieder (extern)

Im Falle einer Nominierung
Die Datenkategorien Name, Vorname, Biografie, Filmografie, Gewerk, Geburtsdatum und Portraitfoto werden an folgende Empfänger übermittelt:

  • Presse- und Marketingabteilung (extern / JUST PUBLICITY GmbH)
  • Webseitennutzer*innen (extern)

Die Datenkategorien Name, Vorname, Biografie, Filmografie, Gewerk, Geburtsdatum, Portraitfoto und Kontaktdaten werden an folgende Empfänger übermittelt:

  • Presse- und Marketingabteilung (intern)
  • FIRST STEPS Veranstalter*innen (intern)
  • Branchenexperten*innen im Umfeld des Rahmenprogramms (extern)
  • Produktionsteam (intern/extern) und ausgewählte Dienstleister:innen (extern), die für die Produktion der Preisverleihung unabdinglich sind

1.5 Dauer der Speicherung
Daten speichern wir nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist. Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden nach Ablauf derselben gelöscht.

1.6 Rechte der betroffenen Person
Nach Art. 15-22 DSGVO stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit. Soweit wir die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützen, können Sie diese zudem auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, Art. 7 DSGVO. Nach Art. 13 Nr. 2 c) in Verbindung mit Art. 21 DSGVO steht Ihnen auch ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, welches Ihnen die Möglichkeit einräumt, sich gegen die Datenverarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zu wenden.

1.7 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Nach Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht, sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

2. Newsletter
2.1 Zweck und Rechtsgrundlage
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2.2 Datenkategorien
Wir verarbeiten folgende Kategorien von Daten:

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse

2.3 Datenherkunft
Diese Daten werden uns von Ihnen im Rahmen der Filmeinreichung zum FIRST STEPS Award übermittelt.

2.4 Empfänger
Ihre Daten werden wir ausschließlich im Rahmen des Newsletters verarbeiten und gegebenenfalls an folgende Kategorien von Empfängern übermitteln:

  • Presse- und Marketingabteilung (intern)
  • Hosting Dienstleister (extern)

2.5 Dauer der Speicherung
Daten speichern wir nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist. Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden nach Ablauf derselben gelöscht.

 2.6 Rechte der betroffenen Person
Nach Art. 15-22 DSGVO stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit. Soweit wir die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützen, können Sie diese zudem auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, Art. 7 DSGVO. Nach Art. 13 Nr. 2 c) in Verbindung mit Art. 21 DSGVO steht Ihnen auch ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, welches Ihnen die Möglichkeit einräumt, sich gegen die Datenverarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zu wenden.

2.7 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Nach Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht, sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.